NIS2 wird IT-Verantwortliche im Jahr 2024 stark herausfordern. Die neue EU-Richtlinie weitet den Anwendungsbereich für Cybersicherheitsvorschriften aus und verschärft die rechtlichen Anforderungen für schätzungsweise 30.000 bis 40.000 Unternehmen in Deutschland, die zu den kritischen Sektoren gehören, mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von mindestens 10 Millionen Euro erwirtschaften. Aber Achtung: Auch kleinere Unternehmen können potentiell darunterfallen, wenn sie Teil einer Lieferkette für die genannten Organisationen sind oder zum Beispiel öffentliche elektronische Kommunikationsdienste anbieten.   

Sind auch Teile Ihrer Kunden betroffen?  

Genau diese Frage prüfen Sie mit dem kostenfreien NIS2-Quick-Check von Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker, Experte für IT-Sicherheitsrecht. Anhand mehrerer Fragen können Sie schnell und individuell für jeden Kunden analysieren, ob Handlungsbedarf besteht. Hier gelangen Sie zum Tool!  

Hinweis des Anbieters: Der NIS2 Quick-Check wurde nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig erstellt. Aufgrund der komplexen Rechtslage besteht jedoch kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte. Die bereitgestellten Informationen können eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Sie sind unverbindlich und nicht Gegenstand eines anwaltlichen Beratungsvertrages. Für die Richtigkeit der Ergebnisse wird daher keine Haftung übernommen.

Fragen zu NIS2? Wir beantworten sie! 

Sie haben Fragen zu NIS2 und möchten wissen, wie die Lösungen aus dem EBERTLANG-Portfolio Sie optimal unterstützen können? Kontaktieren Sie uns unter +49 6441 67118-842 oder per E-Mail. Wir werden Ihnen zudem im Laufe des Jahres regelmäßig Informationsmaterial und Webinare zur Verfügung stellen – verfolgen Sie dazu einfach kontinuierlich unseren Blog.